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   OLG Hamm, 21.10.2022 - 7 U 96/21   

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OLG Hamm, 21.10.2022 - 7 U 96/21 (https://dejure.org/2022,38962)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.10.2022 - 7 U 96/21 (https://dejure.org/2022,38962)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Oktober 2022 - 7 U 96/21 (https://dejure.org/2022,38962)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 45 Abs. 1, § 48 ZPO; § 529 Abs. 2, § 295 Abs. 2 ZPO; § 538 Abs. 2 ZPO; § 7 StVG; § 242 BGB
    Befangenheit; Zuständigkeit; Verfahrensfehler; manipuliertes Unfallereignis; gestelltes Unfallereignis; rechtfertigende Einwilligung; Haftungsausschluss

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befangenheit; Zuständigkeit; Verfahrensfehler; manipuliertes Unfallereignis; gestelltes Unfallereignis; rechtfertigende Einwilligung; Haftungsausschluss

  • rechtsportal.de

    Befangenheit; Zuständigkeit; Verfahrensfehler; manipuliertes Unfallereignis; gestelltes Unfallereignis; rechtfertigende Einwilligung; Haftungsausschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 230
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • KG, 13.06.2005 - 12 U 65/04

    Haftung bei Kfz-Unfall: Feststellung einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2022 - 7 U 96/21
    Ist eine rechtfertigende Einwilligung in die Beschädigung eines Kraftfahrzeugs nachgewiesen, kann der Einwilligenden im Einzelfall - so hier - auch keine Schmerzensgeldansprüche wegen einer beim gestellten Verkehrsunfall erlittenen Körperverletzung geltend machen, wenn er sich bewusst in eine Lage begibt, in der zumindest ein abstraktes Körperverletzungsrisiko verbleibt, und er deshalb mit der Anspruchsgeltendmachung jedenfalls gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt (in Fortschreibung zum Haftungsausschluss für unerwartete körperliche Verletzungen von Mittätern nach einem Fahrzeugdiebstahl nach BGH Urt. v. 27.2.2018 - VI ZR 109/17, r+s 2018, 273 Ls.; im Anschluss an KG Berlin Urt. v. 13.6.2005 - 12 U 65/04, DAR 2005, 620).

    Gerade kleinere Verletzungen wie die vorliegende HWS-Distorsion können ungeplant erlitten oder in Kauf genommen worden sein (vgl. OLG Köln Beschl. v. 1.6.2016 - I-7 U 53/16, juris Rn. 5; KG Berlin Urt. v. 13.6.2005 - 12 U 65/04, juris Ls.; Jahnke in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Auflage 2022, § 103 VVG Rn. 35a) .

    Schmerzensgeld für eine anlässlich des gestellten Verkehrsunfalls erlittene Körperverletzung kann der Kläger ebenfalls nicht verlangen (so im Ergebnis auch KG Berlin Urt. v. 13.6.2005 - 12 U 65/04, juris) .

  • OLG Hamm, 12.02.2020 - 11 U 44/19

    Verkehrsunfall - für ein manipuliertes Unfallgeschehen sprechende Indizien

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2022 - 7 U 96/21
    Aus diesen Gründen finden gestellte Unfälle häufig durch Auffahren auf ein stehendes oder zumindest langsam geführtes Fahrzeug statt (vgl. OLG Hamm Urt. v. 12.2.2020 - 11 U 44/19, juris Rn. 35; OLG Hamm Urt. v. 11.3.2013 - I-6 U 167/12, juris; OLG Hamm Urt. v. 14.2.2001 - 13 U 194/00, juris Rn. 14; OLG Bremen Beschl. v. 8.3.2021 - 1 U 48/20, juris Rn. 42 ; OLG Düsseldorf Urt. v. 20.2.2018 - I-1 U 59/17, juris Rn. 65) .

    Auch die Anwesenheit eines Beifahrers im klägerischen Fahrzeug - die in der Regel eher gegen ein abgesprochenes Unfallgeschehen spricht - spricht im vorliegenden Fall nicht gegen ein manipuliertes Unfallgeschehen, weil die Kollision mit mäßiger Geschwindigkeit erfolgt ist, weshalb das Verletzungsrisiko für alle am Geschehen beteiligten Personen gering gewesen ist (vgl. OLG Hamm Urt. v. 12.2.2020 - 11 U 44/19, juris Rn. 44) .

  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 109/17

    Direktanspruch des geschädigten Dritten auf Ersatz seines Schadens im Rahmen der

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2022 - 7 U 96/21
    Ist eine rechtfertigende Einwilligung in die Beschädigung eines Kraftfahrzeugs nachgewiesen, kann der Einwilligenden im Einzelfall - so hier - auch keine Schmerzensgeldansprüche wegen einer beim gestellten Verkehrsunfall erlittenen Körperverletzung geltend machen, wenn er sich bewusst in eine Lage begibt, in der zumindest ein abstraktes Körperverletzungsrisiko verbleibt, und er deshalb mit der Anspruchsgeltendmachung jedenfalls gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt (in Fortschreibung zum Haftungsausschluss für unerwartete körperliche Verletzungen von Mittätern nach einem Fahrzeugdiebstahl nach BGH Urt. v. 27.2.2018 - VI ZR 109/17, r+s 2018, 273 Ls.; im Anschluss an KG Berlin Urt. v. 13.6.2005 - 12 U 65/04, DAR 2005, 620).

    Wenn ein Geschädigter - wie hier - in Kenntnis des auch im Rahmen der gewählten Unfallkonstellation verbleibenden Verletzungsrisikos, planvoll gemeinsam mit dem Schädiger eine Gefahrenlage schafft und sich dieser freiwillig aussetzt, um in einem weiteren Schritt Sachschäden gegenüber dem Schädiger und insbesondere dessen Versicherer geltend machen zu können, schließt dies eine Haftung der Beklagten für (un-)gewollte Körperverletzungen nach den Grundsätzen von Treu und Glauben aus (vgl. zum Haftungsausschluss für unerwartete körperliche Verletzungen von Mittätern nach Fahrzeugdiebstahl BGH Urt. v. 27.2.2018 - VI ZR 109/17, r+s 2018, 273 Ls.) .

  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2022 - 7 U 96/21
    Zur Entscheidung über die (Selbst-)Ablehnung eines Einzelrichters ist gemäß § 45 Abs. 1, § 48 ZPO nicht der Vertreter des Einzelrichters, sondern die Kammer unter Ausschluss des abgelehnten Einzelrichters zuständig (im Anschluss an BGH Beschl. v. 6.4.2006 - V ZB 194/05, NJW 2006, 2492 Rn. 14).

    In erster Instanz hat entgegen §§ 45 Abs. 1, 48 ZPO allein die Vertreterin als Einzelrichterin über die (Selbst-)Ablehnung des Einzelrichters befunden, obwohl hierfür die Kammer unter Ausschluss des abgelehnten Richters zuständig gewesen wäre (vgl. BGH Beschl. v. 6.4.2006 - V ZB 194/05, juris Rn. 14) .

  • BGH, 01.10.2019 - VI ZR 164/18

    Tatrichterliche Überzeugungsbildung beim Verdacht eines manipulierten

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2022 - 7 U 96/21
    Der Beweis der Unfallmanipulation ist regelmäßig durch den Nachweis einer ungewöhnlichen Häufung typischer Umstände geführt, wenn diese in ihrem Zusammenwirken vernünftigerweise nur den Schluss zulassen, der geschädigte Anspruchsteller habe in die Beschädigung seines Fahrzeugs eingewilligt (vgl. zur Beweislast und zum Beweismaßstab: BGH Urt. v. 1.10.2019 - VI ZR 164/18, juris Rn. 7 m. w. N.) .

    Der Tatrichter ist grundsätzlich darin frei, welche Beweiskraft er den Indizien im Einzelnen und in einer Gesamtschau für seine Überzeugungsbildung beimisst (vgl. OLG Hamm Urt. v. 12.3.2021 - I-7 U 12/20, juris Rn. 7 f.; siehe auch BGH, Urt. v. 1.10.2019 - VI ZR 164/18, juris Rn. 9) .

  • OLG Bremen, 08.03.2021 - 1 U 48/20

    Grundsätze des Indizienbeweises zum Nachweis eines gestellten bzw. manipulierten

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2022 - 7 U 96/21
    Aus diesen Gründen finden gestellte Unfälle häufig durch Auffahren auf ein stehendes oder zumindest langsam geführtes Fahrzeug statt (vgl. OLG Hamm Urt. v. 12.2.2020 - 11 U 44/19, juris Rn. 35; OLG Hamm Urt. v. 11.3.2013 - I-6 U 167/12, juris; OLG Hamm Urt. v. 14.2.2001 - 13 U 194/00, juris Rn. 14; OLG Bremen Beschl. v. 8.3.2021 - 1 U 48/20, juris Rn. 42 ; OLG Düsseldorf Urt. v. 20.2.2018 - I-1 U 59/17, juris Rn. 65) .
  • OLG Hamm, 11.03.2013 - 6 U 167/12

    Kein Schadensersatzanspruch des geschädigten Autofahrers nach einem von ihm

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2022 - 7 U 96/21
    Aus diesen Gründen finden gestellte Unfälle häufig durch Auffahren auf ein stehendes oder zumindest langsam geführtes Fahrzeug statt (vgl. OLG Hamm Urt. v. 12.2.2020 - 11 U 44/19, juris Rn. 35; OLG Hamm Urt. v. 11.3.2013 - I-6 U 167/12, juris; OLG Hamm Urt. v. 14.2.2001 - 13 U 194/00, juris Rn. 14; OLG Bremen Beschl. v. 8.3.2021 - 1 U 48/20, juris Rn. 42 ; OLG Düsseldorf Urt. v. 20.2.2018 - I-1 U 59/17, juris Rn. 65) .
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2018 - 1 U 59/17

    Anforderungen an den Nachweis eines fingierten Unfalls

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2022 - 7 U 96/21
    Aus diesen Gründen finden gestellte Unfälle häufig durch Auffahren auf ein stehendes oder zumindest langsam geführtes Fahrzeug statt (vgl. OLG Hamm Urt. v. 12.2.2020 - 11 U 44/19, juris Rn. 35; OLG Hamm Urt. v. 11.3.2013 - I-6 U 167/12, juris; OLG Hamm Urt. v. 14.2.2001 - 13 U 194/00, juris Rn. 14; OLG Bremen Beschl. v. 8.3.2021 - 1 U 48/20, juris Rn. 42 ; OLG Düsseldorf Urt. v. 20.2.2018 - I-1 U 59/17, juris Rn. 65) .
  • OLG Köln, 01.06.2016 - 7 U 53/16

    Darlegungs- und Beweislast bei einem fingierten Unfallgeschehen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2022 - 7 U 96/21
    Gerade kleinere Verletzungen wie die vorliegende HWS-Distorsion können ungeplant erlitten oder in Kauf genommen worden sein (vgl. OLG Köln Beschl. v. 1.6.2016 - I-7 U 53/16, juris Rn. 5; KG Berlin Urt. v. 13.6.2005 - 12 U 65/04, juris Ls.; Jahnke in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Auflage 2022, § 103 VVG Rn. 35a) .
  • OLG Hamm, 12.04.2022 - 7 U 1/21

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Annahme einer Einwilligung in

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2022 - 7 U 96/21
    (4) Der Senat verkennt nicht, dass sämtliche vorgenannte Indizien allein in der Regel nicht ausreichen, um in Gesamtwürdigung den Indizienbeweis nach dem Maßstab des § 286 ZPO zu führen (vgl. hierzu Senat Urt. v. 12.4.2022 , Az. I-7 U 1/21, juris) .
  • OLG Hamm, 14.02.2001 - 13 U 194/00

    Gestellter Unfall - Nachweis

  • BGH, 17.03.2008 - II ZR 313/06

    Begriff des gesetzlichen Richters im Berufungsverfahren; Entscheidung über einen

  • OLG Hamm, 31.08.2018 - 7 U 33/17

    Unfallmanipulation; nicht kompatible Vorschäden

  • OLG Hamm, 12.03.2021 - 7 U 12/20

    Manipulierter Unfall; instabiler Fahrvorgang; überregionales Restwertangebot

  • OLG Hamm, 22.12.2020 - 9 U 123/20
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2023 - 1 U 143/22
    Dabei darf aber keine schlichte Addition einzelner Indizien erfolgen; auch kommt es nicht darauf an, dass bestimmte, nach ihrer Anzahl und/oder ihrer äußeren Erscheinungsform immer gleiche Beweisanzeichen festgestellt werden müssen; entscheidend ist die Werthaltigkeit der Beweisanzeichen in der Gesamtschau, nicht die isolierte Würdigung der einzelnen Umstände (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21. Oktober 2022 - I-7 U 96/21 -, Rn. 11 - 12, juris).
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